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Ihre Spende ist steuerlich absetzbar!

TUTKINDERNGUT ist in der Liste des
Bundesministerium für Finanzen als
„Begünstigter Spendenempfänger„
eingetragen.

Registrierungsnummer: SO 1426
 

 

 
7 Tipps zur Spendenabsetzbarkeit

1. Sie können  TUTKINDERNGUT heuer mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben.
2. Ein Beispiel: Wenn Sie 80 Euro spenden, erhalten Sie knapp 30 Euro vom Staat zurück
    (im Falle eines Steuersatzes von 36.5 %). Die Spende kostet Sie also nur 50 Euro.
3. Maximal 10 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar.
    Wenn Ihr steuerpflichtiges Vorjahreseinkommen 25.000 Euro beträgt, können Sie bis zu 2.500 Euro  
    absetzen.
4. Als Nachweis gelten Einzahlungsbelege, Daueraufträge, Kontoabbuchungen, etc. Bitte heben Sie alle
     Belege auf.
5. Bei Barspenden (z. B. Haussammlung) bekommen Sie von TUTKINDERNGUT eine 
     Spendenbestätigung.
6. Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Identifizieren Sie sich am
     Spendenbeleg immer eindeutig mit Namen und Adresse.
7. Firmenspenden: Maximal 10% des Vorjahresgewinns können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

 
Was ändert sich ab 2017?

Ab dem Jahr 2018 werden Sie Ihre Spenden, die Sie 2017 getätigt haben, nicht mehr selbst dem Finanzamt melden müssen, um sie steuerlich geltend zu machen. Im Zuge einer Gesetzesänderung sind alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt werden, von den Hilfsorganisationen zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum bekannt geben!

Füllen Sie unser Online-Formular aus und wir kümmern uns um Ihre Meldung.

 
Betrifft mich das?

Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten.

 
Was muss ich beitragen?

Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, müssen Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi) angeben. Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns ihren ersten Namen melden. Wenn ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.

Hier können Sie unser Online-Formular gleich ausfüllen!

 
Welche Vorteile habe ich dadurch?

Ab dem 1.1.2017 müssen Sie für das steuerliche Absetzen Ihrer Spende nur Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum an die Hilfsorganisationen bekannt geben. Alles Weitere wird von der Hilfsorganisation erledigt. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich 2018 für das Jahr 2017 vom Finanzamt berücksichtigt.

 
Worauf muss ich achten?

Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi). Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns ihren ersten Namen melden. Wenn ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.

 
Wer ist für diese Änderung verantwortlich?

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen. Hier finden Sie den entsprechenden Gesetzestext.

Die Verpflichtung zur automatisierten Einmeldung durch die Spendenorganisationen bringt dem BMF eine massive Kostenersparnis und wälzt die Kontrollaufgabe auf die Organisationen ab.

 
Warum braucht TUTGUT mein Geburtsdatum?

Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden.

 
Was passiert, wenn ich mein Geburtsdatum nicht bekannt geben möchte?

Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.

 
Wenn ich meinen Vor- und Zunamen, sowie mein Geburtsdatum bereits bekannt gegeben habe – muss ich noch etwas tun?

Nein. Sobald wir Ihre korrekten Daten haben, melden wir Ihre Jahresspendensumme ans Finanzamt. Ihre Spende wird automatisch steuerlich geltend gemacht. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich automatisch gut geschrieben.

 
Was ist, wenn ich meine Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben habe?

Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich 2017 die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.

 

 

 


Wenn Sie selbst Aktiv bei TUTKINDERNGUT mithelfen wollen,
schreiben Sie bitte an Stephanie Fürstenberg: tutgut@zwettl.lknoe.at

 


Förderverein TUTKINDERNGUT
3910 Zwettl; Propstei 5
ZVR 765530401
tutgut@zwettl.lknoe.at 

Tel.:  02822/900414303 

Tel.:  02822/900426325
 
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