TUTKINDERNGUT ist in der Liste des
Bundesministerium für Finanzen als
„Begünstigter Spendenempfänger„
eingetragen.
Registrierungsnummer: SO 1426
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen. Hier finden Sie den entsprechenden Gesetzestext.
Die Verpflichtung zur automatisierten Einmeldung durch die Spendenorganisationen bringt dem BMF eine massive Kostenersparnis und wälzt die Kontrollaufgabe auf die Organisationen ab.